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Lieferkettengesetz: verpflichtendes Gesetz für ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement

In einer globalisierten Welt, wo elektronische Bauteile für Handys und Computerchips aus Asien und Rohstoffe für Batterien wie Lithium und Kobalt aus Südamerika kommen, kann oft nicht nachvollzogen werden, wie die Arbeitsbedingungen vor Ort sind und wie genau produziert wird. Das Lieferkettengesetz soll dies ändern. In Kraft treten wird es zum 01. Januar 2023.

Plattling, den 05. Mai 2021

Doch schon jetzt sollten sich Unternehmen auf die Auswirkungen vorbereiten. Denn viele deutsche Unternehmen werden aufgrund ihrer grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit betroffen sein und mit höheren Anforderungen an die Supply Chain Compliance konfrontiert werden. Um schädliche Folgen zu vermeiden, sollten Mechanismen und Maßnahmen zeitnah etabliert werden. Der Aufwand für die Umsetzung der Regelungen ist nicht zu unterschätzen. Bei einer Nichteinhaltung geht es schließlich um nichts Geringeres als um Unternehmensreputation und das Vertrauen der Stakeholder in eine verantwortungsvolle und rechtssichere Unternehmensführung.

Das Lieferkettengesetz legt den Grundstein für die unternehmerische Sorgfaltspflicht in Lieferketten. Das übergeordnete Ziel ist es, Menschen und Umwelt vor Ausbeutung zu schützen. Im Sinne des Gesetzes beginnt die Lieferkette bei der Rohstoffgewinnung und reicht bis zur Lieferung an den Endkunden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fungiert als Kontaktstelle und wird die Umsetzung der Pflichten als Aufsichtsbehörde kontrollieren.

Aufgrund vieler Berichte und Reportagen gelangen Missstände zwar in vielen Fällen an die Öffentlichkeit, oft fehlt jedoch die Handhabe, daran etwas zu ändern. Kinderarbeit, Ausbeutung, Diskriminierung und fehlende Arbeitsrechte stehen in vielen Ländern auf der Tagesordnung. Die Zerstörung unserer Umwelt wird zusätzlich billigend in Kauf genommen. Die Konsequenzen von illegaler Abholzung, Pestizidausstoß und Wasser- und Luftverschmutzung sind enorm.

Was fordert bzw. regelt das Gesetz?

Unternehmen müssen offenlegen, was genau wo bezogen wird. In erster Linie betrifft das die unmittelbaren Zulieferer. Schwieriger wird es, herauszufinden, ob deren Zulieferer wiederum menschen- und umweltrechtliche Pflichten erfüllen. Dafür soll es Mechanismen und Maßnahmen geben, die in Form von Dokumentationen und Berichten aufgezeichnet und gemeldet werden müssen. Grundsätzlich soll das Gesetz die Gleichheit unter Wettbewerbern schaffen, also keinen benachteiligen, aber auch keine Monopole unterstützen.  

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Im ersten Schritt wird es erst für Unternehmen mit 3000 Beschäftigten gelten, ab 2024 jedoch auch für Unternehmen ab 1000 Mitarbeitern, die ihren Sitz oder ihre Hauptniederlassung in Deutschland haben. Dazu zählen auch Arbeitnehmer weltweit, wenn Konzerne dort Zweitstellen führen.

Wer sich als kleineres oder mittleres Unternehmen nun in Sicherheit wiegt, liegt falsch. Auch sie werden als Bestandteil einer Lieferkette von den Verpflichtungen ihrer Großkunden betroffen sein, wenn sie sog. mittelbare Zulieferer sind. Hier gelten die Sorgfaltspflichten nur anlassbezogen. Das bedeutet, dass diese Unternehmen Missstände melden müssen, wenn sie Kenntnis von Verstößen erlangen. Auch hier müssen wiederum angemessene Präventionsmaßnahmen gegenüber den Verursachern eingeleitet werden.  

Welche Anforderungen müssen Unternehmen ab 2023 umsetzen?

Konkret müssen Unternehmen ab 2023 folgende Anforderungen umsetzen:

  • Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte
  • Ein Verfahren zur Ermittlung von Risiken in Richtung Menschenrechtsverletzung
  • Risikomanagement und auch die Definition von Abhilfemaßnahmen zur Abwendung negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte
  • Beschwerdemechanismus
  • Dokumentation und Berichterstattung.

Grundsätzlich gilt es, bestehende Compliance-Regelungen in den Unternehmen zu erweitern. Damit können Mitarbeiter im Compliance-Management betraut werden. In vielen größeren Unternehmen gibt es bereits einen Menschenrechtsbeauftragten, der sich mit Vorschriften und Maßnahmen befasst. Es versteht sich von selbst, dass die beteiligten Mitarbeiter geschult werden müssen. Außerdem muss ein eigenes Beschwerdeverfahren eingerichtet werden und dessen Wirksamkeit fortlaufend überprüft werden.

Zum Ablauf des Geschäftsjahres ist zwingend ein Bericht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten z. B. auf der Unternehmensseite zu veröffentlichen. Aufbau und Inhalt sind vom Gesetzgeber vorgegeben.  Dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle muss dieser Bericht zur Kontrolle ebenfalls vorgelegt werden.

Was sind die Konsequenzen bei Nichteinhaltung?

Es drohen Zwangsgelder zur Durchsetzung der Verhaltenspflichten in Höhe von bis zu 50.000 EUR. Zudem können bestimmte Verstöße mit Bußgeldern sanktioniert werden. Bis zu 2 Prozent des durchschnittlichen (weltweiten) Jahresumsatzes oder höchstens 8 Millionen EUR dienen hier als Grundlage für Höchstbeträge. Besonders ist, dass es kein eigenes Klagerecht vor deutschen Gerichten geben wird. Unternehmen können stattdessen eine Gewerkschaft oder eine NGO mit der Prozessführung und der Verfolgung der Ansprüche beauftragen.

Die Zahlungen von Geldbußen wiegen oft schwer, jedoch werden Image- und Reputationsverluste den Unternehmen ebenfalls Schaden zufügen. Solche Meldungen gehen schnell viral und können von den betroffenen Unternehmen selten wett gemacht werden.

Können Unternehmen auch ohne Gesetz Verantwortung übernehmen?

Viele Unternehmen werden die Debatte um das Lieferkettengesetz mit einigen Sorgenfalten auf der Stirn verfolgt haben. Sie müssen die vielen Anforderungen erfüllen und die Bürokratie wird zunehmen. Welche Auswirkungen das letztlich auf die Preise hat, bleibt offen.

Dass es auch ganz ohne Gesetz, aber dafür mit viel Selbstverpflichtung und Eigenverantwortung geht, zeigen andere Unternehmen schon seit Jahren. Unser Kunde Rapunzel beispielsweise engagiert sich bereits seit 1974 für nachhaltigen Bio-Anbau und fairen Handel. Dass auf Kosten von Kinderarbeit und extremen Umweltschäden produziert wird, will das Unternehmen damit ausschließen. Aus Überzeugung setzt das Unternehmen auf eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Lieferanten und Partnern.

Lesen Sie jetzt mehr über die Philosophie unseres Kunden Rapunzel.

Philosophie bei Rapunzel


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